Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 05/2026
Konsultation 05/2026: zweiter, deutlich verschlankter Entwurf der WpI MaRisk
BaFin-Rundschreiben, DE
Nach Auswertung der ersten Konsultation legt die BaFin einen kürzeren, durchgängig prinzipienorientierten Entwurf vor, der stärker auf Risikoprofil und Größe kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute zugeschnitten ist. Stellungnahmen bis 17.06.2026.
- 17.06.2026
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
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