BaFin-Merkblatt zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) aktualisiert
ZAG, ZAGAnzV, ZIEV, ZAG-MonAwV, DE
Die BaFin hat ihr Merkblatt zu den Hinweisen zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) aktualisiert (Stand: Juli 2024). Das Merkblatt erläutert den Anwendungsbereich des ZAG, insbesondere die Definition von Zahlungsdiensten, die Ausnahmetatbestände sowie die Erlaubnis- und Registrierungspflichten für Zahlungs- und E-Geld-Institute.
Es geht detailliert auf die einzelnen Zahlungsdienst-Tatbestände nach § 1 Abs. 1 Satz 2 ZAG ein, die den Zahlungsdienste-Positivkatalog bilden und Art. 4 Nr. 3 PSD 2 umsetzen. Dabei wird klargestellt, dass die Erlaubnis- oder Registrierungspflicht auch dann besteht, wenn Zahlungsdienste lediglich als Nebentätigkeit erbracht werden. Das Merkblatt ersetzt die Version vom 29. November 2017.
Das ZAG überführte ursprünglich das Giro-, Finanztransfer- und Kreditkartengeschäft aus dem KWG in ein neues Regelungsregime und erweiterte später den Kreis der Zahlungsdienste um Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste. Das Merkblatt ist relevant für alle Unternehmen, die Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte in Deutschland anbieten oder beabsichtigen, dies zu tun, da es die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die Abgrenzung zu anderen Finanzdienstleistungen präzisiert.
Zum Rahmenwerk: ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Das deutsche Aufsichtsgesetz für Zahlungsdienste und E-Geld: Erlaubnis- und Registrierungspflichten, zulässige Tätigkeiten, Eigenmittel, Sicherung von Kundengeldern, Agenten, Auslagerung, Anzeige- und Meldepflichten sowie die BaFin-Auslegung im ZAG-Merkblatt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
- 30.03.2026BRUBEG erweitert die Prüfungs- und Durchsuchungsbefugnisse der BaFin im ZAG
- 10.10.2023Konsultation zu Meldeformular für Zahlungsdienstleister (§ 53 Abs. 2 ZAG)
- 28.07.2022BaFin-Merkblatt zur Starken Kundenauthentifizierung im stationären Reisevertrieb (04/2022)
- 03.12.2021Konsultation der Zweiten Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
- 12.04.2021Konsultation zu IT-Anforderungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute (ZAIT)
- 17.07.2017Neues ZAG zur Umsetzung der PSD2 verkündet