Konsultation zu IT-Anforderungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute (ZAIT)
ZAG, ZAGAnzV, ZIEV, ZAG-MonAwV, DE
Die BaFin hat ein geplantes Rundschreiben zu den Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) zur Konsultation gestellt. Dieses Rundschreiben konkretisiert die IT-Anforderungen speziell für diese Institute und orientiert sich eng an den bereits bestehenden IT-Anforderungen für Banken (BAIT).
Die ZAIT berücksichtigen insbesondere die EBA-Leitlinien für IKT- und Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (GL/2019/02). Auch die derzeit für MaRisk und BAIT diskutierten Änderungen wurden, soweit möglich, bereits integriert. Das Rundschreiben soll praxisnahe Anforderungen formulieren, die den aktuellen Risiken und Bedürfnissen der betroffenen Institute entsprechen.
Stellungnahmen zum ZAIT-Entwurf können bis zum 14.05.2021 elektronisch bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen nach Abschluss des Konsultationsverfahrens zu veröffentlichen, sofern keine Einwände der Verfasser vorliegen.
Zum Rahmenwerk: ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Das deutsche Aufsichtsgesetz für Zahlungsdienste und E-Geld: Erlaubnis- und Registrierungspflichten, zulässige Tätigkeiten, Eigenmittel, Sicherung von Kundengeldern, Agenten, Auslagerung, Anzeige- und Meldepflichten sowie die BaFin-Auslegung im ZAG-Merkblatt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
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