BaFin: Anzeigen für Inhaber besonderer Schlüsselfunktionen, MVP-Portal ab dem 4. Quartal 2026
Die BaFin erläutert die Fit-&-Proper-Anzeigen nach dem BRUBEG: Ernennungen von Inhabern besonderer Schlüsselfunktionen sind nur anzuzeigen, wenn sie nach dem 31.03.2026 erfolgen. Von der EZB beaufsichtigte Institute nutzen das SSM-Portal, alle übrigen ab dem 4. Quartal 2026 das MVP-Portal der BaFin; bis dahin gelten die Formulare der Anzeigenverordnung.
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