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ÜbersichtGovernance & Auslagerung
BaFin

EBA/GL/2021/06, §§ 25c–25e KWG, BaFin-Rundschreiben 11/2025 ↗, EU+DE

Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen

9 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 04.09.2026seit 26.09.2017

04.09.2026
30.03.2026
GesetzBGBlBGBl. 2026 I Nr. 81

BRUBEG in Kraft: Fit & Proper für Inhaber von Schlüsselfunktionen im KWG (§ 25e KWG)

Seit 31.03.2026 müssen Inhaber von Schlüsselfunktionen fachlich geeignet und zuverlässig sein (§ 25e KWG); die Leiter der internen Kontrollfunktionen und der Leiter Finanzen gelten als Inhaber besonderer Schlüsselfunktionen (§ 1 Abs. 2d KWG). Institute brauchen Verfahren zur Identifizierung und zur laufenden Eignungsprüfung, die Geschäftsleiter verantworten sie persönlich (§ 25c Abs. 4a Nr. 7 KWG). Große Unternehmen zeigen Ernennung und Abberufung der BaFin an (§ 24 Abs. 1 Nr. 15b, 16 KWG); die BaFin kann die Abberufung verlangen und Zwangsgelder unmittelbar gegen die Personen verhängen (§ 25e Abs. 3, § 50 KWG). Geschäftsleiter und Vorsitzende des Aufsichtsorgans großer Unternehmen sind spätestens 30 Arbeitstage vor Amtsübernahme anzuzeigen (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und 15 KWG); die Frist gilt für Anzeigepflichten, die ab 01.04.2026 entstehen (§ 64c Abs. 2 KWG).

Anwendung ab 31.03.2026
Original öffnen: recht.bund.de ↗
25.02.2026
22.10.2025
22.10.2025
RundschreibenBaFinRundschreiben 11/2025 (BA)

BaFin-Rundschreiben 11/2025: neue Fit-&-Proper-Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane nach KWG

Das Rundschreiben ersetzt für den KWG-Bereich die Merkblätter vom 29.12.2020 zu Geschäftsleitern sowie zu Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und setzt die EBA/ESMA-Leitlinien EBA/GL/2021/06 um: konkretisierte Sachkunde, zeitliche Verfügbarkeit auch in Krisen, strenge und einfache Mandatsobergrenzen, schriftliche Richtlinien zu Eignung, Diversität und Interessenkonflikten sowie Anzeigeverfahren und Formulare. Konsultiert seit 14.05.2025, für Prüfungszwecke seit 01.01.2026 zugrunde zu legen.

Anwendung ab 01.01.2026
Original öffnen: bafin.de ↗
11.09.2024
02.07.2021
29.12.2020
MerkblattBaFin

BaFin überarbeitet Merkblätter zu Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen

Die Neufassungen der Merkblätter zu Geschäftsleitern (KWG, ZAG, KAGB) und zu Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (KWG, KAGB) beschreiben Sachkunde, Zuverlässigkeit, zeitliche Verfügbarkeit und die Anzeigepflichten samt einzureichender Unterlagen. Für Prüfungszwecke galten sie ab 01.01.2021; im KWG-Bereich seit 01.01.2026 durch das Rundschreiben 11/2025 abgelöst.

Anwendung ab 01.01.2021
Original öffnen: bafin.de ↗
26.09.2017