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Eigenmittel & AufsichtsrechtQ&AEBA2026_7911

EBA Q&A: Behandlung des Right-Way-Risikos bei Call-Warrants (2026_7911)

EBAVO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU

Die EBA hat eine Frage zur Behandlung des Right-Way-Risikos bei Call-Warrants zurückgewiesen. Die Anfrage bezog sich auf die Befreiung von Gegenparteiausfallrisiko-Anforderungen für Call-Warrants, die von einer Gegenpartei ausgegeben werden, die auch Emittent der zugrunde liegenden Aktien ist.

Die Frage wurde abgelehnt, da sie den Rahmen des Q&A-Prozesses überschreitet. Der Q&A-Prozess dient nicht dazu, die Korrektheit des Rechtsrahmens in Frage zu stellen oder dessen Änderung zu fordern. Die EBA beantwortet keine Fragen, die eine Modifikation des Rechtsrahmens erfordern würden.

Die Einreichung erfolgte am 10.06.2026, die Ablehnung am 15.09.2026.

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Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.

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