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Alle Updates zu Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 15/2020

Konsultation zu Änderungen der GroMiKV, SolvV und InstitutsVergV (Konsultation 15/2020)

BaFinEBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, Del. VO (EU) 2022/1011, Del. VO (EU) 2023/2779, EU

Die BaFin konsultiert Entwürfe zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV), der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV).

Diese Anpassungen sind aufgrund geänderter europarechtlicher Vorgaben aus CRR II und CRD V sowie daraus resultierender Änderungen des KWG erforderlich. Die Vierte Verordnung zur Änderung der SolvV und die Vierte Verordnung zur Änderung der InstitutsVergV sollen nicht vor dem 1. Januar 2023 in Kraft treten, da sie das Inkrafttreten des Puffers der Verschuldungsquote gemäß § 10j KWG (neu) berücksichtigen.

Stellungnahmen konnten bis zum 4. Dezember 2020 eingereicht werden. Die Konsultation erfolgte ausschließlich im schriftlichen Verfahren.

Zum Rahmenwerk: Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen

EBA-Leitlinien und technische Standards zur Großkreditobergrenze nach Art. 390 ff. CRR: Kriterien für Schattenbankunternehmen und interne Limite ihnen gegenüber, indirekte Risikopositionen aus Derivaten, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.

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