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Alle Updates zu Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 09/2021

Konsultation zur Anwendung der EBA-Leitlinien für Triparty-Rückkaufsvereinbarungen (EBA/GL/2021/01)

BaFinEBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, Del. VO (EU) 2022/1011, Del. VO (EU) 2023/2779, EU

Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Anwendung der EBA-Leitlinien EBA/GL/2021/01. Diese Leitlinien legen die Bedingungen für die alternative Behandlung von Risikopositionen aus Triparty-Rückkaufsvereinbarungen gemäß Artikel 403 Absatz 3 der CRR für Großkreditzwecke fest.

Das Rundschreiben dient der Übernahme der EBA-Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin. Es entstehen der Wirtschaft und Verwaltung keine zusätzlichen Kosten, da die BaFin lediglich auf die EBA-Leitlinien verweist und deren Anwendung bekannt gibt.

Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 16. Juni 2021 schriftlich oder per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die Leitlinien bis zum 28. Juni 2021 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.

Zum Rahmenwerk: Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen

EBA-Leitlinien und technische Standards zur Großkreditobergrenze nach Art. 390 ff. CRR: Kriterien für Schattenbankunternehmen und interne Limite ihnen gegenüber, indirekte Risikopositionen aus Derivaten, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.

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