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BaFin MaComp: Aktualisierte Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion

BaFinBaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA), DE

Die BaFin hat die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) in einer aktualisierten Fassung vom 24. März 2021 veröffentlicht. Das Rundschreiben 05/2018 (WA) konkretisiert die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (DV).

Die MaComp gliedern sich in allgemeine (AT) und besondere (BT) Anforderungen. Die allgemeinen Anforderungen betreffen unter anderem die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung, die Aufbau- und Ablauforganisation, Mittel und Verfahren sowie Aufzeichnungspflichten. Die besonderen Anforderungen umfassen detaillierte Vorgaben zur Compliance-Funktion, Überwachung persönlicher Geschäfte, Informationspflichten gegenüber Kunden, Best Execution, Product Governance, Geeignetheitsprüfung, Vergütungssysteme und Interessenkonflikte.

Das Dokument ist für Wertpapierdienstleistungsunternehmen relevant und bietet eine umfassende Orientierungshilfe zur Ausgestaltung ihrer Compliance-Prozesse. Es präzisiert die Anforderungen an die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Compliance-Funktion sowie an die Produktüberwachung und den Informationsaustausch zwischen Konzepteuren und Vertriebsunternehmen.

Zum Rahmenwerk: MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion

Die BaFin-Verwaltungspraxis zur Compliance-Funktion und zu den Wohlverhaltensregeln des WpHG: Aufgaben und Unabhängigkeit der Compliance, Produktüberwachung, Geeignetheit, Zuwendungen, Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitergeschäfte.

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