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Alle Updates zu MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion
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BaFin veröffentlicht aktualisierte MaComp (Rundschreiben 05/2018 (WA))

BaFinBaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA), DE

Die BaFin hat das Rundschreiben 05/2018 (WA) – MaComp in einer am 28. Februar 2024 geänderten Fassung veröffentlicht. Dieses Rundschreiben legt die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion sowie weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest, basierend auf den §§ 63 ff. WpHG.

Die MaComp konkretisiert die Anforderungen an die Überwachungs-, Berichts- und Beratungsaufgaben der Compliance-Funktion sowie deren Beteiligung an Prozessen. Es werden auch Aspekte wie Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit, Unabhängigkeit und die Auslagerung der Compliance-Funktion oder einzelner Tätigkeiten behandelt. Ein Fachbeitrag von Deloitte Legal hebt die Aktualisierungen hervor, was auf eine relevante Anpassung für die Praxis schließen lässt.

Das Rundschreiben geht zudem auf den Anwendungsbereich und Pflichtenumfang ein, das Verhältnis zu anderen Vorschriften und die Darstellung von Vorteilen, Risiken und Wertentwicklungen. Weiterhin werden detaillierte Vorgaben zur Bestimmung des abstrakten und konkreten Zielmarktes im Rahmen der Product Governance sowie das Zusammenspiel mit der Geeignetheits- bzw. Angemessenheitsprüfung gemacht.

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Zum Rahmenwerk: MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion

Die BaFin-Verwaltungspraxis zur Compliance-Funktion und zu den Wohlverhaltensregeln des WpHG: Aufgaben und Unabhängigkeit der Compliance, Produktüberwachung, Geeignetheit, Zuwendungen, Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitergeschäfte.

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