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Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzRundschreibenBaFin

BaFin MaComp BT 5: Konkretisierung der Product Governance-Anforderungen

BaFinBaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA), DE

Die BaFin hat eine Änderungsversion des Moduls BT 5 der MaComp veröffentlicht, das die Product Governance-Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen konkretisiert. Es präzisiert die Vorgaben der §§ 63 Abs. 4, 5 und 5a, 80 Abs. 9, 13, 13a, 81 Abs. 4 und 5 WpHG sowie §§ 11 und 12 WpDVerOV.

Das Modul definiert Produkte als Finanzinstrumente und strukturierte Einlagen. Es unterscheidet zwischen Konzepteuren (die Produkte schaffen, entwickeln, begeben oder gestalten) und Vertriebsunternehmen (die Produkte verkaufen, vertreiben, anbieten, empfehlen oder vermarkten). Die Anforderungen gelten für Primär- und Sekundärmarktprodukte, wobei die Art des Produkts, seine Komplexität, das Risiko-Rendite-Profil, die Liquidität und der Innovationsgehalt zu berücksichtigen sind. Konzepteure müssen den abstrakten Zielmarkt auf Basis von fünf Kategorien bestimmen, die nicht ausschließlich auf quantitativen Kriterien basieren dürfen, sondern auch qualitative Erwägungen und Szenarioanalysen einbeziehen müssen. Für Produkte, die vor dem 03.01.2018 hergestellt wurden, gelten spezielle Regelungen zur Zielmarktbestimmung.

Die fünf Zielmarktkategorien umfassen die Kundenkategorie (Privatkunden, Professionelle Kunden, Geeignete Gegenparteien), Kenntnisse und Erfahrungen der Zielkunden, sowie weitere, im Auszug nicht vollständig genannte Kategorien. Die Detailtiefe der Aussagen richtet sich nach der Produktart und -eigenschaften. Konzepteure müssen ihre Entscheidungen im Rahmen der Produktüberwachungsprozesse begründen und dokumentieren, insbesondere bezüglich der Zielmarktbestimmung und Vertriebsstrategien.

Zum Rahmenwerk: MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion

Die BaFin-Verwaltungspraxis zur Compliance-Funktion und zu den Wohlverhaltensregeln des WpHG: Aufgaben und Unabhängigkeit der Compliance, Produktüberwachung, Geeignetheit, Zuwendungen, Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitergeschäfte.

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