BaFin aktualisiert MaComp-Rundschreiben zu Compliance-Pflichten (05/2018 (WA))
BaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA), DE
Die BaFin hat die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) in der Fassung vom 19. April 2018 aktualisiert. Die Änderungen wurden am 30. Juni 2023 vorgenommen und betreffen die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Das Rundschreiben 05/2018 (WA) konkretisiert die Anforderungen nach §§ 63 ff. WpHG. Es dient dazu, die Einhaltung dieser Pflichten sicherzustellen und die Compliance-Funktion in den Unternehmen zu stärken.
Die aktualisierte Fassung ist ab dem 30. Juni 2023 gültig. Wertpapierdienstleistungsunternehmen sollten die Änderungen prüfen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um die fortlaufende Einhaltung der MaComp zu gewährleisten.
Zum Rahmenwerk: MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion
Die BaFin-Verwaltungspraxis zur Compliance-Funktion und zu den Wohlverhaltensregeln des WpHG: Aufgaben und Unabhängigkeit der Compliance, Produktüberwachung, Geeignetheit, Zuwendungen, Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitergeschäfte.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion
- 07.10.2024BaFin aktualisiert MaComp: Mindestanforderungen an Compliance-Funktion und Produkt-Governance (RS 05/2018)
- 26.09.2024MaComp: Geeignetheitsprüfung nach WpHG und DV (BT 7.1)
- 26.09.2024BaFin MaComp BT 5: Konkretisierung der Product Governance-Anforderungen
- 26.09.2024MaComp aktualisiert: ESMA-Leitlinien zu Produktüberwachung und Geeignetheit übernommen
- 05.03.2024BaFin veröffentlicht aktualisierte MaComp (Rundschreiben 05/2018 (WA))
- 24.03.2021BaFin MaComp: Aktualisierte Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion