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Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzRundschreibenBaFin

MaComp: Geeignetheitsprüfung nach WpHG und DV (BT 7.1)

BaFinBaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA), DE

Die BaFin hat eine Änderungsversion des Moduls BT 7.1 der MaComp veröffentlicht, das die Geeignetheitsprüfung nach § 64 Abs. 3 WpHG und Art. 54, 55 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 konkretisiert. Das Modul präzisiert die Informationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber ihren Kunden bezüglich des Zwecks der Geeignetheitsprüfung.

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen Kunden eindeutig und verständlich über die Notwendigkeit vollständiger, aktueller und zutreffender Informationen zu Kenntnissen, Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen aufklären. Es wird klargestellt, dass die Verantwortung für die Geeignetheitsbeurteilung beim Unternehmen liegt und Haftungsausschlüsse dies nicht ändern. Zudem müssen Unternehmen die Begriffe und Unterschiede von Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß Art. 2 Abs. 7 DV erläutern und sicherstellen, dass Kunden die erbrachten Dienstleistungen verstehen.

Die Unternehmen müssen über geeignete Grundsätze und Verfahren zur Einholung und einheitlichen Beurteilung kundenbezogener Informationen verfügen. Bei der Gestaltung von Fragebögen zur Geeignetheitsprüfung ist darauf zu achten, dass diese verständlich sind und häufige Gründe für unzutreffende Antworten berücksichtigt werden, um die Qualität der Kundeninformationen zu gewährleisten.

Zum Rahmenwerk: MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion

Die BaFin-Verwaltungspraxis zur Compliance-Funktion und zu den Wohlverhaltensregeln des WpHG: Aufgaben und Unabhängigkeit der Compliance, Produktüberwachung, Geeignetheit, Zuwendungen, Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitergeschäfte.

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