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Alle Updates zu MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion
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BaFin aktualisiert MaComp: Mindestanforderungen an Compliance-Funktion und Produkt-Governance (RS 05/2018)

BaFinBaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA), DE

Die BaFin hat das Rundschreiben 05/2018 (WA) – MaComp – in einer am 26. September 2024 geänderten Fassung veröffentlicht. Die MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten) konkretisieren die Anforderungen der §§ 63 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Das Rundschreiben enthält detaillierte Vorgaben zu den Überwachungs-, Berichts- und Beratungsaufgaben der Compliance-Funktion sowie zu deren Beteiligung an Prozessen. Es behandelt zudem Aspekte wie die Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit und Unabhängigkeit der Compliance-Funktion und die Möglichkeit ihrer Auslagerung. Weitere Abschnitte widmen sich der Produkt-Governance, insbesondere der Bestimmung des abstrakten und konkreten Zielmarktes durch Konzepteur und Vertriebsunternehmen sowie der Vertriebsstrategie.

Die Änderungen sind für alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen relevant, da sie die organisatorischen und prozessualen Anforderungen an die Compliance-Funktion sowie die Produkt-Governance-Prozesse betreffen. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre internen Regelungen und Prozesse den aktualisierten Mindestanforderungen entsprechen.

Zum Rahmenwerk: MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion

Die BaFin-Verwaltungspraxis zur Compliance-Funktion und zu den Wohlverhaltensregeln des WpHG: Aufgaben und Unabhängigkeit der Compliance, Produktüberwachung, Geeignetheit, Zuwendungen, Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitergeschäfte.

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