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Alle Updates zu NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
IT & digitale ResilienzGesetzBundesrechtBGBl. 2015 I S. 1324

IT-Sicherheitsgesetz: KRITIS-Pflichten im BSI-Gesetz

BundesrechtRL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE

Das Gesetz vom 17.07.2015 verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen, darunter den Sektor Finanz- und Versicherungswesen, zu Mindeststandards der IT-Sicherheit und zur Meldung erheblicher Störungen an das BSI. In Kraft seit 25.07.2015.

25.07.2015
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit

Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz. Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen (DORA als lex specialis); relevant bleibt NIS-2 für Leasing-, Factoring- und sonstige Finanzdienstleister außerhalb von DORA, die die Größenschwellen erreichen.

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