NIS-2-Umsetzungsgesetz verkündet: neues BSI-Gesetz gilt ab 06.12.2025
RL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Bundestag 13.11.2025, Bundesrat 21.11.2025) fasst das BSI-Gesetz neu und weitet den Anwendungsbereich auf besonders wichtige und wichtige Einrichtungen aus. Finanzunternehmen unter DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen. Ohne Übergangsfrist in Kraft seit 06.12.2025.
- 06.12.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz. Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen (DORA als lex specialis); relevant bleibt NIS-2 für Leasing-, Factoring- und sonstige Finanzdienstleister außerhalb von DORA, die die Größenschwellen erreichen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
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