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Alle Updates zu NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
IT & digitale ResilienzGesetzBundesrechtBGBl. 2021 I S. 1122

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verkündet

BundesrechtRL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE

Das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18.05.2021 erweitert das BSIG um Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse, Pflichten zur Angriffserkennung und ein Untersagungsrecht für kritische Komponenten. In Kraft seit 28.05.2021.

28.05.2021
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit

Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz. Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen (DORA als lex specialis); relevant bleibt NIS-2 für Leasing-, Factoring- und sonstige Finanzdienstleister außerhalb von DORA, die die Größenschwellen erreichen.

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