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Alle Updates zu NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
IT & digitale ResilienzRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2016/1148

NIS-1-Richtlinie: erste EU-weite Cybersicherheitsvorgaben

EU-AmtsblattRL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE

Die Richtlinie (EU) 2016/1148 verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste, darunter Banken und Finanzmarktinfrastrukturen, zu Sicherheitsmaßnahmen und Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Abgelöst durch NIS 2.

08.08.2016
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit

Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz. Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen (DORA als lex specialis); relevant bleibt NIS-2 für Leasing-, Factoring- und sonstige Finanzdienstleister außerhalb von DORA, die die Größenschwellen erreichen.

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