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Alle Updates zu NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
IT & digitale ResilienzRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2022/2555

NIS-2-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht

EU-AmtsblattRL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE

Die Richtlinie (EU) 2022/2555 ersetzt die NIS-1-Richtlinie, erweitert den Kreis der regulierten Sektoren und Einrichtungen erheblich und harmonisiert Risikomanagement-, Melde- und Sanktionsvorgaben. Umsetzungsfrist 17.10.2024; für den Finanzsektor geht DORA als lex specialis vor.

16.01.2023
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit

Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz. Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen (DORA als lex specialis); relevant bleibt NIS-2 für Leasing-, Factoring- und sonstige Finanzdienstleister außerhalb von DORA, die die Größenschwellen erreichen.

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