GeldwäschepräventionGesetzBundesrechtBGBl. 2022 I Nr. 17
Sanktionsdurchsetzungsgesetz I: Ermittlungsbefugnisse zur Durchsetzung von EU-Sanktionen
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Als Reaktion auf die Russland-Sanktionen erhalten die Behörden Befugnisse zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögenswerten sanktionierter Personen sowie Auskunftsrechte gegenüber Verpflichteten. In Kraft seit 28.05.2022.
- 28.05.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
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