EuGH-Urteil zu Stimmrechten bei eingefrorenen Geldern (C-465/24 SBK Art)
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Einfrieren von Geldern im Rahmen restriktiver Maßnahmen gegen Russland den Inhaber eines Anteilszertifikats kategorisch und ohne weitere Voraussetzungen daran hindert, an einer Hauptversammlung der Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Wertpapierzertifikate werden als Gelder eingestuft, und die Ausübung der damit verbundenen Rechte stellt eine Nutzung dieser Gelder dar.
Diese Nutzung kann die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder beeinflussen, da Beschlüsse der Versammlung den Zustand und die Funktion der Gesellschaft sowie den Wert der Anteile beeinflussen. Eine weniger strikte Auslegung würde dem Ziel entgegenwirken, Transaktionen mit eingefrorenen Geldern so weit wie möglich zu begrenzen. Das Urteil erfolgte im Kontext von Sanktionen gegen die russische Sberbank und deren Tochtergesellschaft SBK Art.
Das Urteil des EuGH ist für nationale Gerichte bindend, wenn sie über vergleichbare Fragen zu befinden haben. Es klärt die Reichweite von Sanktionen im Hinblick auf die Ausübung von Aktionärsrechten bei eingefrorenen Vermögenswerten.
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