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Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union

BGBlEU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE

Das Gesetz passt Straftatbestände und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union an. Es wurde am 03.02.2026 ausgefertigt und am 05.02.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 27) veröffentlicht.

Die Regelung betrifft Unternehmen und Einzelpersonen, die den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen. Sie müssen sich auf verschärfte Strafen bei Nichteinhaltung einstellen, was eine genaue Prüfung der Compliance-Prozesse erfordert. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Das Gesetz ist am 05.02.2026 in Kraft getreten.

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