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Alle Updates zu Finanzsanktionen & Embargos
GeldwäschepräventionGesetzBundesrechtBGBl. 2022 I S. 2606

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und Meldepflichten

BundesrechtEU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE

Das Gesetz vom 19.12.2022 schafft die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion (seit 01.01.2023), führt Meldepflichten für sanktionierte Vermögenswerte, ein Register eingefrorener Vermögen und einen Hinweisgeberkanal ein und ändert das GwG. In Kraft seit 28.12.2022.

28.12.2022
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos

Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.

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