GeldwäschepräventionGesetzBundesrechtBGBl. 2022 I S. 2606
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und Meldepflichten
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Das Gesetz vom 19.12.2022 schafft die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion (seit 01.01.2023), führt Meldepflichten für sanktionierte Vermögenswerte, ein Register eingefrorener Vermögen und einen Hinweisgeberkanal ein und ändert das GwG. In Kraft seit 28.12.2022.
- 28.12.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
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