Berichtigung der Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von …
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Berichtigung korrigiert die Verordnung (EU) 2026/513 des Rates, die restriktive Maßnahmen gegen Belarus aufgrund seiner Rolle in Russlands Aggression gegen die Ukraine ändert. Die Korrektur betrifft spezifische redaktionelle Fehler oder Ungenauigkeiten in der ursprünglichen Verordnung.
Die Berichtigung ist für Finanzinstitute relevant, die Transaktionen mit Bezug zu Belarus durchführen oder Geschäftsbeziehungen zu belarussischen Entitäten unterhalten. Sie müssen die Änderungen genau prüfen, um die Einhaltung der aktualisierten Sanktionsbestimmungen sicherzustellen und mögliche Compliance-Risiken zu vermeiden.
Die ursprüngliche Verordnung (EU) 2026/513 wurde am 23. April 2026 veröffentlicht. Die vorliegende Berichtigung ist am 11. August 2026 in Kraft getreten.
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Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
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