21. Sanktionspaket der EU gegen Russland
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Die Europäische Kommission hat das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland begrüßt, das darauf abzielt, Russlands Fähigkeit zur Finanzierung des Krieges und zur Durchführung von Angriffen auf die Ukraine weiter einzuschränken. Das Paket konzentriert sich auf die Bereiche Energie, Finanzdienstleistungen (einschließlich Krypto), Handel und den militärisch-industriellen Komplex Russlands.
Zu den wesentlichen Elementen gehören Anpassungen der Ölpreisobergrenze, ein Ausbau des Infrastrukturverbots auf Raffinerien und Häfen, eine Meldepflicht für den Verkauf von LNG-Tankern an Drittländer sowie die Klarstellung, dass das Verbot von LNG-Terminaldienstleistungen auch von russischen Unternehmen kontrollierte Drittlandbetreiber umfasst. Im Finanzbereich werden über 100 russische Banken einem Transaktionsverbot unterworfen, das auch die Nutzung von Finanznachrichtendiensten untersagt. Zudem werden neue Beschränkungen für Krypto-Dienstleistungen und -Plattformen eingeführt, einschließlich eines Verbots für russische Staatsangehörige, in Krypto-Dienstleistungsunternehmen tätig zu sein. Das Paket enthält auch Maßnahmen zum Rechtsschutz von EU-Betreibern gegen missbräuchliche Klagen.
Das Paket erweitert Export- und Importbeschränkungen, fügt 51 Einrichtungen zur Liste der sanktionierten Unternehmen hinzu, die den militärisch-industriellen Komplex unterstützen oder Sanktionen umgehen, und listet 218 weitere Personen und Organisationen. Dies umfasst 94 Banken und Finanzinstitute sowie wichtige Akteure im russischen Bankensektor und im Krypto-Bereich. PwC Legal weist in einem Fachbeitrag darauf hin, dass die Sanktionspakete eine neue Compliance-Architektur für Finanzdienstleistungsunternehmen erfordern.
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