Durchführungsverordnung zur Aktualisierung restriktiver Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen in Afghanistan (EU) 2026/2138
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates ändert die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Afghanistan. Die Änderungen betreffen Anhang I der Verordnung, in dem die Listen der sanktionierten Personen und Einrichtungen geführt werden.
Konkret werden die Einträge zu 24 Personen und einer Einrichtung aktualisiert, die mit den Taliban in Verbindung stehen und restriktiven Maßnahmen unterliegen. Die Aktualisierungen basieren auf Informationen des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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