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Finanzsanktionen gegen Personen und Organisationen in Bezug auf Afghanistan

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Die Bundesbank informiert über Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Zusammenhang mit der Lage in Afghanistan. Diese Sanktionen setzen Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen um.

Die Maßnahmen umfassen ein Verbot, diesen gelisteten Entitäten Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Zudem werden alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Eigentum oder Besitz dieser Entitäten befinden oder von ihnen kontrolliert werden, eingefroren. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass sie keine Transaktionen mit gelisteten Personen oder Organisationen durchführen und deren Vermögenswerte einfrieren.

Unter engen Voraussetzungen, beispielsweise für Grundbedürfnisse gelisteter Personen, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Anträge hierfür sind beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank einzureichen. Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union oder im Bundesanzeiger veröffentlichten Texte.

Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos

Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.

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