Finanzsanktionen gegen Personen und Organisationen in Bezug auf Afghanistan
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Die Bundesbank informiert über Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Zusammenhang mit der Lage in Afghanistan. Diese Sanktionen setzen Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen um.
Die Maßnahmen umfassen ein Verbot, diesen gelisteten Entitäten Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Zudem werden alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Eigentum oder Besitz dieser Entitäten befinden oder von ihnen kontrolliert werden, eingefroren. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass sie keine Transaktionen mit gelisteten Personen oder Organisationen durchführen und deren Vermögenswerte einfrieren.
Unter engen Voraussetzungen, beispielsweise für Grundbedürfnisse gelisteter Personen, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Anträge hierfür sind beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank einzureichen. Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union oder im Bundesanzeiger veröffentlichten Texte.
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Finanzsanktionen & Embargos
- 22.09.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung restriktiver Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen in Afghanistan (EU) 2026/2138
- 11.08.2026Berichtigung der Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von …
- 11.08.2026Berichtigung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in …
- 12.03.2026EuGH-Urteil zu Stimmrechten bei eingefrorenen Geldern (C-465/24 SBK Art)
- 05.02.2026Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
- 27.12.2022Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und Meldepflichten