Durchführungsverordnung zur Aktualisierung restriktiver Maßnahmen gegen Handlungen, die die Ukraine untergraben (EU 2026/2160)
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates aktualisiert die Liste der restriktiven Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, die sich auf Handlungen beziehen, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Konkret werden die Angaben zu 104 Personen und 71 Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aktualisiert. Zudem werden die Einträge von drei verstorbenen Personen und vier weiteren Personen/Einrichtungen aus diesem Anhang gestrichen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Streichung von Yuri Nikolaevich SHVYTKIN, Ali Reza TANGSIRI, Alexander Georgievich LEONOV, Alisher Burkhanovich USMANOV, Mikhail Maratovich FRIDMAN, Andrey Pavlovich FALALEEV und Redbird Corporate Services Ltd. Neueinträge oder aktualisierte Begründungen betreffen Personen wie Aleksei Yurievich CHERNIAK, Oleg Leonydovych SALYUKOV und Airat Zakievich FARRAKHOV, die aufgrund ihrer Unterstützung von Handlungen, die die Ukraine destabilisieren, gelistet sind.
Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist in allen ihren Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anwendbar.
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
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