Durchführungsverordnung zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland (EU) 2026/2165
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates setzt die Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands um. Sie aktualisiert die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Die Verordnung ist für alle Finanzinstitute und Unternehmen in der EU relevant, die Geschäftsbeziehungen zu den gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen unterhalten könnten. Sie müssen sicherstellen, dass sie keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung stellen oder von diesen erhalten.
Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Finanzsanktionen & Embargos
- 23.09.2026Finanzsanktionen gegen Personen und Organisationen in Bezug auf Afghanistan
- 22.09.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung restriktiver Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen in Afghanistan (EU) 2026/2138
- 11.08.2026Berichtigung der Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von …
- 11.08.2026Berichtigung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in …
- 12.03.2026EuGH-Urteil zu Stimmrechten bei eingefrorenen Geldern (C-465/24 SBK Art)
- 27.12.2022Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und Meldepflichten