Durchführungsverordnung zur Änderung der Sanktionsliste betreffend die Ukraine (EU) 2026/2184
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates ändert die Verordnung (EU) Nr. 269/2014, die restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen festlegt, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Konkret wird der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 geändert.
Die Änderungen betreffen Finanzinstitute und andere Wirtschaftsbeteiligte, die Transaktionen mit gelisteten Personen oder Organisationen durchführen oder Vermögenswerte von diesen halten. Sie müssen sicherstellen, dass sie die aktualisierte Liste der Sanktionen einhalten, um Verstöße gegen die EU-Sanktionsvorschriften zu vermeiden.
Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten.
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Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
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