Durchführungsverordnung (EU) 2026/2193 des Rates vom 28. September 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates setzt die Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland um. Sie aktualisiert die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Die Verordnung ist für alle Finanzinstitute und Unternehmen in der EU relevant, die Geschäftsbeziehungen zu oder Transaktionen mit Russland unterhalten. Sie müssen die aktualisierten Listen prüfen und sicherstellen, dass sie keine Geschäfte mit den gelisteten Personen oder Organisationen tätigen, um Sanktionsverstöße zu vermeiden.
Die Verordnung ist am 28. September 2026 in Kraft getreten.
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