Durchführungsverordnung zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland (32026R2257)
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates setzt restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands um. Sie ergänzt die Verordnung (EU) 2024/2642, die den Rahmen für diese Sanktionen bildet.
Die Verordnung ist für alle Unternehmen und Personen in der EU bindend, die von den restriktiven Maßnahmen betroffen sind. Sie müssen die spezifischen Anordnungen und Verbote, die sich aus der Verordnung (EU) 2024/2642 ergeben, einhalten.
Die Verordnung ist am 08.10.2026 in Kraft getreten.
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Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
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