BaFin konsultiert Entwurf zu den WpI MaRisk (Konsultation 05/2026)
BaFin-Rundschreiben, DE
Die BaFin hat einen Konsultationsentwurf für ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht. Das Rundschreiben konkretisiert die Anforderungen an die Geschäftsleiter und das Aufsichtsorgan sowie an das allgemeine Risikomanagement, einschließlich Risikotragfähigkeit, Kapitalplanung, Strategien und interne Kontrollmechanismen.
Es richtet sich an Wertpapierinstitute und legt detaillierte Vorgaben für deren Aufbau- und Ablauforganisation, Risikomanagementprozesse und Stresstests fest. Auch die besonderen Funktionen wie Risikomanagement-, Compliance- und Interne Revisionsfunktion werden behandelt. Fachbeiträge von Beratungsgesellschaften weisen auf die Relevanz der WpI MaRisk für die Praxis hin.
Der Entwurf umfasst zudem Regelungen zu Organisationsrichtlinien, Dokumentation, Ressourcen (Personal, technisch-organisatorische Ausstattung) und Notfallmanagement. Die Konsultation ermöglicht es den betroffenen Instituten und Verbänden, Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Regelungen abzugeben.
So kommentieren Big 4 & Kanzleien
Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
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- 06.08.2025BaFin konsultiert Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk)