Meldung von Gegenpartei-Identifikatoren in den Templates Z 12.00 und Z 14.00 (Q&A 2026_7815)
BRRD (2014/59/EU), SRM-VO, EU
Die EBA hat eine Klarstellung zur Meldung von Gegenpartei-Identifikatoren in den Templates Z 12.00 und Z 14.00 der ITS zum Abwicklungsplan-Reporting veröffentlicht. Es wird präzisiert, wie Institute vorgehen sollen, wenn Gegenparteien unbekannt sind oder Daten auf aggregierter Ebene gemeldet werden müssen.
Institute müssen einen internen Identifikator verwenden, wenn kein LEI oder MFI-Code verfügbar ist. Dies gilt auch für aggregierte Meldungen, wobei für jede aggregierte Gruppe ein konsistenter interner Identifikator zuzuweisen ist. Für Mitarbeiterverbindlichkeiten sind separate Identifikatoren zu nutzen, wenn diese nach Typ und Insolvenzrang getrennt aggregiert werden.
Die Antwort stellt klar, dass Platzhalter wie „0000“ oder „Not applicable“ nicht verwendet werden sollen. Stattdessen ist ein interner Identifikator zu vergeben und der entsprechende Identifikatortyp anzugeben. Dies soll divergierende Meldepraktiken beenden und die Datenqualität verbessern.
Zum Rahmenwerk: BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
Sanierungs- und Abwicklungsplanung, MREL-Anforderungen und Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses.
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