EBA-Klarstellung zur Meldung von Vertrags-IDs bei eigenen Vermögenswerten (Q&A 2026_7844)
BRRD (2014/59/EU), SRM-VO, EU
Die EBA präzisiert die Meldung von Vertrags-IDs im Rahmen des Abwicklungsplanungs-Reportings (RESOL 2 – Z 08.02). Wenn ein Vermögenswert im Eigentum des Instituts steht und keinem vertraglichen Arrangement unterliegt, ist in Feld c0080 („Contract ID“) der Wert „Not applicable“ anzugeben.
Diese Klarstellung betrifft Kreditinstitute, die gemäß der BRRD und der ITS zur Abwicklungsplanung berichten müssen. Sie löst ein technisches Problem bei der Datenmeldung, da die Spalte „Contract ID“ als Primärschlüssel definiert ist, aber bei eigenen Vermögenswerten keine Vertrags-ID existiert.
Die EBA wird die entsprechenden Anweisungen bei nächster Gelegenheit anpassen, um diese Handhabung zu verdeutlichen.
Zum Rahmenwerk: BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
Sanierungs- und Abwicklungsplanung, MREL-Anforderungen und Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses.
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