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Bundesrecht

InstitutsVergV, WpI-VergV, § 25a KWG, CRD ↗, DE

Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

12 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 30.03.2026seit 06.10.2010

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Die Institutsvergütungsverordnung konkretisiert § 25a KWG: Vergütungssysteme müssen auf die Strategie ausgerichtet sein und dürfen keine Anreize zu unangemessenen Risiken setzen. Bedeutende Institute identifizieren Risikoträger, deren variable Vergütung zeitlich gestreckt, teilweise in Instrumenten gewährt und im Fall von Fehlverhalten zurückgefordert wird; ein Vergütungskontrollausschuss und ein Vergütungsbeauftragter überwachen die Angemessenheit.

Die Verordnung setzt die Vergütungsvorgaben der CRD und die EBA-Leitlinien zu soliden Vergütungspolitiken um; für Wertpapierinstitute gilt die parallele WpI-Vergütungsverordnung. Anpassungen aus CRD VI und der Bürokratieentlastung wurden 2026 nachgezogen. Vergütungsberichte sind jährlich offenzulegen.

30.03.2026
GesetzBGBlBGBl. 2026 I Nr. 81

InstitutsVergV 5.0: BRUBEG passt die Vergütungsverordnung an die CRD VI an

Die Artikel 11 und 12 des BRUBEG ändern die InstitutsVergV: ESG-Risiken sind in Vergütungsstrategie und variabler Vergütung zu berücksichtigen, das Aufsichtsorgan wird stärker in die Identifizierung der Risikoträger eingebunden, identifizierte Risikoträger sind zeitnah zu informieren und Drittstaatenzweigstellen erhalten eigene Vorgaben; Verstöße gegen Vergütungsvorgaben sind neu bußgeldbewehrt (§ 56 KWG). Wesentliche Teile gelten seit 31.03.2026, Artikel 12 seit 01.04.2026.

Anwendung ab 31.03.2026
Original öffnen: recht.bund.de ↗
27.03.2025
AllgemeinverfügungBaFin

BaFin-Allgemeinverfügung zu Diversitätsanzeigen zum 31.12.2024 (EBA/GL/2023/08)

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung bezüglich der Diversitätsanzeigen zum Meldestichtag 31.12.2024 erlassen. Diese Anordnung verpflichtet bestimmte Kreditinstitute, Informationen zur Diversität und zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Ebene des Leitungsorgans zu melden. Die Meldepflicht basiert auf den neuen EBA-Leitlinien (EBA/GL/2023/08), die seit dem 27. Juni 2024 anzuwenden sind.

Original öffnen: bafin.de ↗
21.06.2023
31.03.2023
AllgemeinverfügungBaFin

BaFin-Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen für 2022 (BA 54-FR 2444-2023/0001)

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zu den Vergütungsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2022 erlassen. Dies ist eine Reaktion auf die grundlegend überarbeiteten EBA-Leitlinien (EBA/GL/2022/06 und EBA/GL/2022/08), die seit dem 31. Dezember 2022 anzuwenden sind und die bisherigen Leitlinien für den Vergütungsvergleich und die Datenerfassung bei High Earners ablösen.

Original öffnen: bafin.de ↗
17.02.2023
24.09.2021
27.03.2019
16.02.2018
03.08.2017
05.09.2016
16.12.2013
06.10.2010