EuGH-Urteil zu Beweisanforderungen bei Kontrolle von Unternehmen durch sanktionierte Personen (C-147/25)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Kontrolle einer Gesellschaft durch eine Person, die EU-restriktiven Maßnahmen unterliegt, objektiv und hinreichend gesichert nachgewiesen werden muss. Der autokratische Charakter eines politischen Regimes allein reicht nicht aus, um eine solche Kontrolle zu belegen. Nationale Behörden müssen die Kontrolle durch unmittelbare Beweise oder ein Bündel konkreter, genauer und übereinstimmender Indizien belegen.
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