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BaFin

JC 2014/43, JC 2018/35, BaFin-RS 06/2018 ↗, EU+DE

Beschwerdemanagement: ESA-Leitlinien & BaFin-Rundschreiben

10 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 11.04.2025seit 27.05.2014

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Beschwerden sind ein aufsichtlich vorgeschriebener Frühwarnindikator: Institute müssen eine Beschwerdemanagementfunktion einrichten, jede Beschwerde in einem internen Register erfassen, sie objektiv und fristgerecht bearbeiten und die Beschwerdeführer über Verfahren, Ergebnis und außergerichtliche Streitbeilegung informieren. Die Auswertung der Beschwerden fließt in die Produktüberwachung und die Berichterstattung an die Geschäftsleitung ein.

Rechtlicher Rahmen sind die Leitlinien des Joint Committee der ESAs (JC 2014/43, erweitert durch JC 2018/35) und die EIOPA-Leitlinien für Versicherer und Vermittler. In Deutschland setzt sie das gemeinsame BaFin-Rundschreiben 06/2018 für Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, KVGen und Wohnimmobilienkreditgeber um; für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gilt BT 12 MaComp, für Versicherer die Sammelverfügung der BaFin.

11.04.2025
MitteilungBaFin

Leistungsanträge in der Versicherungsbranche: BaFin erwartet grundsätzlich eine Bearbeitung innerhalb eines Monats

Die BaFin erwartet von Versicherungsunternehmen, dass Leistungsanträge von Verbrauchern grundsätzlich innerhalb eines Monats abschließend bearbeitet werden. Dies basiert auf § 14 Abs. 1 VVG, wonach Geldleistungen fällig werden, sobald die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Leistungsumfangs abgeschlossen sind.

Original öffnen: bafin.de ↗
23.01.2020
14.12.2018
AuslegungBaFin

BaFin-Fachinformationsblatt zum Beschwerdebericht nach MiFID II

Die BaFin hat ein Fachinformationsblatt zum Beschwerdebericht nach Art. 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (MiFID II DVO) veröffentlicht. Es beschreibt den Prozess für die erfolgreiche Einreichung dieser Berichte über das MVP Portal der BaFin. Das Dokument enthält detaillierte Anweisungen zur Selbstregistrierung am MVP Portal und zur Anmeldung für das spezielle Fachverfahren „Beschwerdebericht nach Art. 26 DVO zu MiFID II“.

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14.12.2018
04.10.2018
04.05.2018
04.05.2018
RundschreibenBaFinRS 06/2018 (BA, WA, VA)

BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement

Gemeinsames Rundschreiben der Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht für CRR-Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Nichtkreditinstitute nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Verlangt eine Beschwerdemanagementfunktion, ein internes Beschwerderegister und die systematische Auswertung von Beschwerden; Rechtsgrundlagen sind § 25a KWG, § 27 ZAG, § 28 KAGB und § 23 VAG.

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18.04.2018
23.06.2017
AllgemeinverfügungBaFin

Anhörung zur Allgemeinverfügung für Kundenbeschwerdeberichte von CRR-Kreditinstituten

Die BaFin beabsichtigt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die CRR-Kreditinstitute, bestimmte Zweigstellen ausländischer Unternehmen und Zweigniederlassungen deutscher CRR-Kreditinstitute im Ausland zur jährlichen Einreichung eines Berichts über Kundenbeschwerden verpflichtet. Dieser Beschwerdebericht muss detaillierte Angaben zur Anzahl der Beschwerden, aufgeschlüsselt nach Geschäftsarten, Bearbeitungsstand und -dauer, Beschwerdegründen, Erfolgsquoten für Beschwerdeführer, Kulanzzahlungen, Gerichtsverfahren sowie personellen und organisatorischen Konsequenzen enthalten.

Original öffnen: bafin.de ↗
27.05.2014