Leistungsanträge in der Versicherungsbranche: BaFin erwartet grundsätzlich eine Bearbeitung innerhalb eines Monats
Die BaFin erwartet von Versicherungsunternehmen, dass Leistungsanträge von Verbrauchern grundsätzlich innerhalb eines Monats abschließend bearbeitet werden. Dies basiert auf § 14 Abs. 1 VVG, wonach Geldleistungen fällig werden, sobald die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Leistungsumfangs abgeschlossen sind.
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