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Finanzsanktionen & Embargos

17 Updates6 in den letzten 30 TagenStand 15.10.2026seit 27.05.2022

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EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar und verpflichten alle Unternehmen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter Personen einzufrieren und ihnen nichts bereitzustellen. Für Finanzinstitute bedeutet das laufendes Screening von Kunden, Zahlungen und Geschäftspartnern gegen die konsolidierte EU-Sanktionsliste sowie die unverzügliche Meldung eingefrorener Gelder an das Servicezentrum Finanzsanktionen der Bundesbank.

Verstöße sind nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar oder bußgeldbewehrt. Mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen wurde die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geschaffen und die Ermittlungs- und Meldeinfrastruktur ausgebaut; die Sanktionspakete gegen Russland haben Umfang und Änderungsfrequenz der Vorgaben deutlich erhöht.

15.10.2026
Durchführungs-VONeuEU-Amtsblatt32026R2333

Russland-Sanktionen (Ukraine): Angaben zu einer gelisteten Person berichtigt (EU) 2026/2333

Diese Durchführungsverordnung des Rates aktualisiert die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Die Änderungen betreffen die Angaben zu einer bereits gelisteten Person, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführt ist. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung der Identifikationsdaten.

Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
13.10.2026
13.10.2026
Durchführungs-VONeuEU-Amtsblatt32026R2318

Durchführungsverordnung zur Aktualisierung der Sanktionsliste für Guinea (EU) 2026/2318

Diese Durchführungsverordnung ändert die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009, die restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea festlegt. Konkret wird Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 geändert, indem die Angaben zu einer bestimmten Person in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.

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12.10.2026
Durchführungs-VONeuEU-Amtsblatt32026R2292

Durchführungsverordnung zur Aktualisierung von Sanktionseinträgen (EU) 2026/2292

Diese Durchführungsverordnung des Rates ändert die Verordnung (EU) Nr. 269/2014, die restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen festlegt, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Konkret werden die Einträge für zwei natürliche Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aktualisiert. Die Änderungen betreffen die Begründungen für die Listung dieser Personen.

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12.10.2026
12.10.2026
Durchführungs-VONeuEU-Amtsblatt32026R2278

Sanktionen DVRK: Änderungen der restriktiven Maßnahmen (EU) 2026/2278

Diese Durchführungsverordnung des Rates ändert die Verordnung (EU) 2017/1509, die restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) festlegt. Konkret wird Anhang XV der Verordnung geändert, indem ein Eintrag aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen wird, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

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23.07.2026
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2026/1848

21. Russland-Sanktionspaket: 33 weitere Banken gesperrt, Kryptobörsen in Drittländern gelistet

Ab 13.08.2026 gilt ein Transaktionsverbot für 33 weitere russische Banken und mehrere Drittland-Institute, ab 23.08.2026 auch für elf Kryptobörsen wie HTX und EXMO. Seit 25.08.2026 dürfen Russen bei keinem Kryptodienstleister nach MiCA mehr Eigentümer, Kontrolleure oder Leitungsmitglieder sein. Institute müssen Listen und Filter aktualisieren und die Beteiligungsstruktur ihrer Krypto-Kunden prüfen.

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23.04.2026
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2026/506

20. Russland-Sanktionspaket: 20 weitere Banken gesperrt, Krypto-Verbot für Russland

Ab 14.05.2026 gilt ein Transaktionsverbot für 20 weitere russische Banken und mehrere Drittland-Institute; ab 24.05.2026 sind Geschäfte mit in Russland ansässigen Kryptodienstleistern sowie mit RUBx und dem digitalen Rubel verboten. Erfasst sind auch Anbieter von Netting- und Verrechnungsdiensten zur Umgehung. Institute müssen Zahlungsfilter und Krypto-Gegenparteien prüfen.

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05.02.2026
23.10.2025
19.07.2025
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2025/1494

18. Russland-Sanktionspaket: Transaktionsverbot statt SWIFT-Ausschluss, 22 Banken neu gelistet

Für die gelisteten russischen Banken gilt statt des bloßen Ausschlusses von Nachrichtendiensten wie SWIFT ein vollständiges Transaktionsverbot; 22 Banken kamen ab 09.08.2025 hinzu. Geschäfte mit dem Russian Direct Investment Fund und seinen Beteiligungen sind verboten. Institute müssen Gegenparteien gegen die erweiterten Listen prüfen.

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24.02.2025
14.11.2024
24.06.2024
29.04.2024
27.12.2022
27.05.2022