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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
EBA

Del. VO (EU) 2023/206, Del. VO (EU) 2023/511, Del. VO (EU) 2026/849, DVO (EU) 2016/1646, Del. VO (EU) Nr. 523/2014, EU

Kreditrisiko-Standardansatz und Kreditrisikominderung (RTS/ITS zur CRR)

8 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 23.07.2026seit 27.02.2014

23.07.2026
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2026/849

RTS zum gleichwertigen rechtlichen Mechanismus für Wohnimmobilien im Bau (Art. 124 Abs. 14 CRR)

Legt fest, welcher rechtliche Mechanismus sicherstellt, dass eine im Bau befindliche Wohnimmobilie innerhalb eines angemessenen Zeitraums fertiggestellt wird, damit die Finanzierung im Standardansatz als durch Immobilien besichert behandelt werden kann. Institute mit Baufinanzierungen müssen prüfen, ob ihre Fälle diese Voraussetzung erfüllen; in Kraft seit 12.08.2026.

Anwendung ab 12.08.2026
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
07.07.2026
18.08.2025
Final ReportEBA

Finale RTS zu außerbilanziellen Posten und kündbaren Zusagen (Art. 111 Abs. 8 CRR)

Die EBA schlägt Kriterien vor, nach denen außerbilanzielle Posten, die nicht bereits in Anhang I CRR genannt sind, einer der fünf Kategorien für die Umrechnungsfaktoren im Standardansatz zugeordnet werden, sowie vier Faktoren, die die Fähigkeit eines Instituts zur Kündigung uneingeschränkt kündbarer Zusagen einschränken können. Die Meldung neu zugeordneter Posten soll über COREP laufen. Der Entwurf liegt der Kommission vor und ist noch nicht erlassen; Institute sollten ihre außerbilanziellen Produkte und Kündigungspraxis bereits danach sichten.

Original öffnen: eba.europa.eu ↗
09.03.2023
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2023/511

RTS zu Fondsanteilen nach dem mandatsbasierten Ansatz (Art. 132a CRR)

Legt fest, wie Institute beim mandatsbasierten Ansatz für Investmentfonds Positionen berechnen, für die die Anlagebedingungen keine vollständigen Angaben liefern, insbesondere das Gegenparteiausfallrisiko und die Risikopositionswerte von Derivaten im Fonds. Institute, die Fondsanteile nicht per Durchschau bewerten können, müssen ihre Berechnung danach ausrichten.

Anwendung ab 29.03.2023
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
01.02.2023
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2023/206

RTS zur Prüfung von Risikogewichten und LGD-Untergrenzen bei Immobilien (Art. 124, 164 CRR)

Richtet sich an die zuständigen bzw. benannten Behörden: Die RTS legen fest, welche Faktoren (Verlusterfahrungen, Immobilienmarktentwicklung, Finanzstabilität) bei der Prüfung zu berücksichtigen sind, ob Risikogewichte und LGD-Mindestwerte für immobilienbesicherte Kredite angemessen sind. Institute spüren das über mögliche höhere Risikogewichte oder LGD-Untergrenzen, die die Behörden daraufhin festsetzen.

Anwendung ab 21.02.2023
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
27.09.2022
14.09.2016
27.02.2014
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 183/2014

RTS zur Berechnung spezifischer und allgemeiner Kreditrisikoanpassungen (Art. 110 CRR)

Legt fest, welche Beträge aus Wertberichtigungen und Rückstellungen als spezifische und welche als allgemeine Kreditrisikoanpassungen gelten und wie sie zu berechnen sind. Institute müssen ihre Risikovorsorge entsprechend zuordnen, weil davon der Risikopositionswert im Standardansatz, der Vergleich mit dem erwarteten Verlust im IRB-Ansatz und die Anrechnung im Ergänzungskapital abhängen.

Anwendung ab 19.03.2014
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗