Leitlinien zur Kreditrisikominderung im A-IRB-Ansatz: Anwendung ab 01.01.2022
Institute mit eigenen LGD-Schätzungen müssen prüfen, ob Sicherheiten und Garantien die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen (Rechtssicherheit, Bewertung), und dürfen deren Wirkung nur über die beschriebenen Verfahren in PD oder LGD abbilden. Die Leitlinien ergänzen die Leitlinien zur PD-/LGD-Schätzung und gelten ab 01.01.2022.