Strukturelle FX-Positionen: finale RTS-Entwürfe sollen die Leitlinien von 2020 ablösen
Die EBA überführt die Leitlinien zu strukturellen Fremdwährungspositionen in verbindliche technische Standards nach Art. 104c CRR und übernimmt sie weitgehend. Neu sind u. a. der Wegfall der Währungsschwelle, die Möglichkeit, bei der maximalen offenen Position nur die Kreditrisiko-Eigenmittel zu berücksichtigen, und Vorgaben für illiquide oder sanktionierte Währungen. Bis zur Annahme durch die Kommission gelten die Leitlinien EBA/GL/2020/09 weiter; Institute mit FX-Waiver sollten ihre Richtlinien abgleichen.
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