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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
EBA

EBA/GL/2014/14, EBA/GL/2020/14, EBA/GL/2023/10, DVO (EU) 2024/3172, DVO (EU) 2021/637, DVO (EU) Nr. 650/2014 ↗, EU

Offenlegung (Säule 3): ITS, aufsichtliche Offenlegung und EBA-Leitlinien

22 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 27.03.2026seit 31.12.2013

27.03.2026
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2026/722

Änderung der Säule-3-ITS: Offenlegung über den zentralen Zugang der EBA (Art. 434 CRR)

Ändert die DVO (EU) 2024/3172, damit Institute, die nicht klein und nicht komplex sind, ihre Säule-3-Offenlegungen über den zentralen Zugang der EBA einreichen, über den die EBA sie veröffentlicht. Betroffene Institute müssen ihre Offenlegungsdaten in den vorgegebenen technischen Formaten an die EBA übermitteln und ihre Prozesse zu Fristen und Qualitätssicherung anpassen; in Kraft seit 16.04.2026.

Anwendung ab 16.04.2026
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11.07.2025
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2025/1338

ITS zu den Funktionen des Europäischen zentralen Zugangsportals ESAP (Art. 7 Abs. 4 ESAPR)

Richtet sich an ESMA als Betreiberin des Europäischen zentralen Zugangsportals (ESAP): Legt die Funktionen des Portals fest, etwa Suche und Filter, Download und maschinellen Abruf über Programmierschnittstellen. Für Institute ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten; relevant ist es, weil ihre offenzulegenden Informationen künftig über ESAP zentral zugänglich gemacht werden.

Anwendung ab 31.07.2025
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11.07.2025
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2025/1339

ITS zu Aufgaben der Sammelstellen für das ESAP (Art. 5 Abs. 11 ESAPR)

Richtet sich an die Sammelstellen (collection bodies), die Informationen von Unternehmen für das Europäische zentrale Zugangsportal (ESAP) entgegennehmen, und regelt bestimmte ihrer Aufgaben bei Prüfung und Weiterleitung der Informationen. Institute spüren das über die technischen Vorgaben, die bei der Einreichung ihrer offenzulegenden Informationen an die Sammelstelle geprüft werden.

Anwendung ab 31.07.2025
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31.12.2024
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2024/3172

ITS zur Säule-3-Offenlegung der Institute nach CRR III (Art. 434a CRR)

Ersetzt die DVO (EU) 2021/637 und setzt die Offenlegungsanforderungen der CRR III in Tabellen und Vorlagen um, u. a. zum Output Floor, zum neuen Kreditrisiko-Standardansatz, zum operationellen Risiko und zum CVA-Risiko; die ESG-Offenlegung wird übernommen. Institute müssen ihre Offenlegungsberichte ab 01.01.2025 nach diesen Vorlagen erstellen. Geändert durch DVO (EU) 2026/722.

Anwendung ab 01.01.2025
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08.03.2024
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2024/796

Änderung der ITS zur Offenlegung durch die zuständigen Behörden nach CRD (Art. 143 CRD)

Aktualisiert die Vorlagen der DVO (EU) Nr. 650/2014, mit denen die zuständigen Behörden jährlich Angaben zu Rechtsrahmen, Wahlrechten und Aufsichtsstatistiken veröffentlichen, und passt sie an die geänderte CRR und CRD an. Richtet sich nur an die Behörden; für Institute ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten.

Anwendung ab 28.03.2024
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20.12.2023
01.08.2023
19.12.2022
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2022/2453

Änderung der Säule-3-ITS: Offenlegung von ESG-Risiken (Art. 449a CRR)

Ergänzt die DVO (EU) 2021/637 um Vorlagen zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken, darunter Übergangs- und physische Klimarisiken sowie die Green Asset Ratio und die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio. Betroffen sind große Institute mit börsennotierten Wertpapieren; die erste Offenlegung erfolgte zum Stichtag 31.12.2022, einzelne Kennzahlen wurden gestaffelt eingeführt. Gilt bis 30.12.2026; danach ersetzt durch DVO (EU) 2024/3172, die seit 01.01.2025 anzuwenden ist.

Anwendung ab 08.01.2023
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29.09.2022
19.04.2022
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2022/631

Änderung der Säule-3-ITS: Offenlegung des Zinsrisikos im Anlagebuch IRRBB (Art. 434a CRR)

Ergänzt die DVO (EU) 2021/637 um Vorlagen und Erläuterungen zur quantitativen und qualitativen Offenlegung des Zinsänderungsrisikos aus Positionen des Anlagebuchs (IRRBB), u. a. der Veränderungen des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals und des Nettozinsertrags unter aufsichtlichen Schockszenarien. Institute müssen ihre IRRBB-Kennzahlen und deren Steuerung entsprechend offenlegen. Gilt bis 30.12.2026; danach ersetzt durch DVO (EU) 2024/3172, die seit 01.01.2025 anzuwenden ist.

Anwendung ab 09.05.2022
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24.06.2021
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2021/1018

Änderung der Säule-3-ITS: Offenlegung der Indikatoren globaler Systemrelevanz (Art. 434a CRR)

Nimmt die Vorlage zur Offenlegung der Indikatoren der globalen Systemrelevanz in die Säule-3-ITS (DVO (EU) 2021/637) auf und hebt die DVO (EU) Nr. 1030/2014 auf. Betroffene Institute legen die Indikatorwerte seither in diesem einheitlichen Format offen. Gilt bis 30.12.2026; danach ersetzt durch DVO (EU) 2024/3172, die seit 01.01.2025 anzuwenden ist.

Anwendung ab 24.06.2021
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21.04.2021
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2021/637

ITS zur Säule-3-Offenlegung der Institute nach CRR II (Art. 434a CRR)

Fasst die Offenlegungsanforderungen nach Teil 8 CRR in einem einheitlichen Rahmenwerk mit verbindlichen Tabellen und Vorlagen zusammen und ersetzt mehrere frühere Offenlegungsstandards. Institute legen danach u. a. Eigenmittel, Kapitalanforderungen, Verschuldungsquote, Liquidität, Kreditrisiko, Vergütung und belastete Vermögenswerte offen, gestaffelt nach Größe und Börsennotierung; Anwendung ab 28.06.2021. Weitgehend ersetzt durch DVO (EU) 2024/3172 mit Wirkung vom 01.01.2025; Restteile gelten bis 30.12.2026.

Anwendung ab 11.05.2021
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04.11.2020
05.06.2019
13.12.2017
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2017/2295

RTS zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

Legte Vorlagen fest, mit denen Institute ihre belasteten und unbelasteten Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und die Quellen der Belastung offenlegen, ergänzt um erläuternde Angaben zur Bedeutung der Belastung. Institute mussten diese Angaben im Säule-3-Bericht veröffentlichen. Aufgehoben durch DVO (EU) 2021/637 mit Wirkung vom 28.06.2021.

Anwendung ab 02.01.2018
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25.05.2016
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2016/818

Änderung der ITS zur Offenlegung der G-SRI-Indikatoren (Art. 441 CRR)

Passt die Offenlegungsvorlage der DVO (EU) Nr. 1030/2014 für die Indikatoren globaler Systemrelevanz an die aktualisierten Vorgaben des Basler Ausschusses an. Betroffene große Institute mussten ihre jährliche Offenlegung auf die geänderte Vorlage umstellen. Aufgehoben mit der DVO (EU) Nr. 1030/2014 durch DVO (EU) 2021/1018 mit Wirkung vom 28.06.2021.

Anwendung ab 26.05.2016
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16.02.2016
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2016/200

ITS zur Offenlegung der Verschuldungsquote (Art. 451 CRR)

Legte einheitliche Vorlagen fest, mit denen Institute ihre Verschuldungsquote, die Aufschlüsselung der Gesamtrisikopositionsmessgröße, die Überleitung zur Bilanz und ihr Verfahren zur Steuerung des Risikos übermäßiger Verschuldung offenlegen. Institute mussten diese Vorlagen im Säule-3-Bericht verwenden. Aufgehoben durch DVO (EU) 2021/637 mit Wirkung vom 28.06.2021.

Anwendung ab 17.02.2016
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19.09.2015
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2015/1555

RTS zur Offenlegung des antizyklischen Kapitalpuffers (Art. 440 CRR)

Legte Vorlagen fest, mit denen Institute die geografische Verteilung ihrer für den antizyklischen Kapitalpuffer maßgeblichen Kreditrisikopositionen und die Höhe ihres institutsspezifischen Puffers offenlegen. Institute mussten diese Angaben im Säule-3-Bericht veröffentlichen. Aufgehoben durch DVO (EU) 2021/637 mit Wirkung vom 28.06.2021.

Anwendung ab 09.10.2015
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23.12.2014
LeitlinienEBAEBA/GL/2014/14

Säule-3-Offenlegung: Leitlinien zu Wesentlichkeit, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeit

Institute dürfen Säule-3-Angaben nur weglassen, wenn sie unwesentlich, geschützt oder vertraulich sind, und müssen das in einer Offenlegungsrichtlinie begründen und dokumentieren. Die Teile zur Offenlegungshäufigkeit sind seit CRR II durch die festen Fristen der Art. 433a bis 433c CRR überholt; Wesentlichkeits- und Vertraulichkeitsregeln gelten laut EBA weiter.

Anwendung ab 23.06.2015
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30.09.2014
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) Nr. 1030/2014

ITS zu Format und Stichtag der Offenlegung der G-SRI-Indikatoren (Art. 441 CRR)

Legt einheitliche Formate und den Zeitpunkt fest, zu dem die für die Ermittlung global systemrelevanter Institute (G-SRI) maßgeblichen Institute die Werte der Indikatoren zur globalen Systemrelevanz offenlegen. Betroffene Institute mussten die Indikatoren jährlich in der vorgegebenen Vorlage veröffentlichen. Aufgehoben durch DVO (EU) 2021/1018 mit Wirkung vom 28.06.2021.

Anwendung ab 20.10.2014
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
25.06.2014
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) Nr. 650/2014

ITS zur Offenlegung durch die zuständigen Behörden nach CRD (Art. 143 CRD)

Richtet sich an die zuständigen Behörden: Legt Format, Struktur, Inhaltsverzeichnis und jährlichen Veröffentlichungstermin der Angaben fest, die Aufseher nach der CRD offenlegen, etwa nationale Rechtsvorschriften, Ausübung von Optionen und Ermessensspielräumen, allgemeine SREP-Kriterien und aggregierte statistische Daten. Für Institute ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten; relevant ist es als Quelle dafür, wie Wahlrechte national ausgeübt werden. Geändert durch DVO (EU) 2019/912 und 2024/796.

Anwendung ab 15.07.2014
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
31.12.2013
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) Nr. 1423/2013

ITS zur Offenlegung der Eigenmittel (Art. 437 CRR)

Legte einheitliche Vorlagen fest, mit denen Institute ihre Eigenmittel offenlegen: Zusammensetzung von CET1, AT1 und Tier 2, Abzugspositionen, Überleitung zur Bilanz und Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente, einschließlich der Übergangsbestimmungen. Institute mussten diese Vorlagen in ihrem Säule-3-Bericht verwenden. Aufgehoben durch DVO (EU) 2021/637 mit Wirkung vom 28.06.2021.

Anwendung ab 20.01.2014
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗