Änderung der Säule-3-ITS: Offenlegung über den zentralen Zugang der EBA (Art. 434 CRR)
Ändert die DVO (EU) 2024/3172, damit Institute, die nicht klein und nicht komplex sind, ihre Säule-3-Offenlegungen über den zentralen Zugang der EBA einreichen, über den die EBA sie veröffentlicht. Betroffene Institute müssen ihre Offenlegungsdaten in den vorgegebenen technischen Formaten an die EBA übermitteln und ihre Prozesse zu Fristen und Qualitätssicherung anpassen; in Kraft seit 16.04.2026.