Eigenmittel & AufsichtsrechtMitteilungBundesbank
Digitales Aufsichtsbriefing von BaFin und Bundesbank zum BRUBEG und zur CRD-VI-Umsetzung
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Noch während des parlamentarischen Verfahrens erläuterten BaFin und Bundesbank im virtuellen Aufsichtsbriefing den Gesetzentwurf: Umsetzung der CRD-VI-Vorgaben zu Governance, ESG-Risiken, Drittstaatenzweigstellen und Sanktionen sowie die geplanten Entlastungen für Kreditinstitute, mit Fragerunde. Die Präsentation ist auf der Veranstaltungsseite abrufbar.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
- 09.10.2026Anrechenbarkeit von Immobilien als Kreditsicherheit und IPRE-Definition (Q&A 2026_7898)
- 11.09.2026Technische Informationen für versicherungstechnische Rückstellungen und Eigenmittel (Solvency II) (32026R2041)
- 11.09.2026FRTB: befristete Entlastungen und Multiplikatoren für Marktrisiko-Eigenmittel ab 2027
- 03.09.2026RTS zum operationellen Risiko unter CRR III im Amtsblatt
- 31.08.2026BaFin-Informationen zur Datenverarbeitung bei Bestellungen von Verwaltern des Refinanzierungsregisters (KWG)
- 31.07.2026Anwendung der Währungsinkongruenz-Behandlung auf Selbstständige (Art. 123a CRR) (2026_7724)